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   LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13   

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https://dejure.org/2014,32317
LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13 (https://dejure.org/2014,32317)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.09.2014 - L 15 VK 6/13 (https://dejure.org/2014,32317)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. September 2014 - L 15 VK 6/13 (https://dejure.org/2014,32317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei Abwesenheit des Klägers; Keine weitergehende Kostenübernahme für Zahnbehandlungsmaßnahmen des Schwerbeschädigten und seiner ...

  • rechtsportal.de

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in der mündlichen Verhandlung bei Abwesenheit des Klägers; Keine weitergehende Kostenübernahme für Zahnbehandlungsmaßnahmen des Schwerbeschädigten und seiner ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 01.08.2000 - B 9 SB 24/00 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei inzwischen geheiltem

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Dies hat das BSG in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem sogar zusätzlich zum Befangenheitsantrag ein Terminsverlegungsantrag gestellt worden war, im Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00, wie folgt begründet:.

    Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B).

  • LSG Bayern, 30.11.2012 - L 15 VK 3/09

    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 SGG hatte nicht zu erfolgen, da dies die Bundesrepublik Deutschland selbst hätte beantragen müssen (vgl. Urteile des Senats vom 28.11.2012, Az.: L 15 VK 3/09 und L 15 VK 9/09).
  • LSG Bayern, 28.11.2012 - L 15 VK 9/09

    Soziales Entschädigungsrecht - Heil- und Krankenbehandlung - rückwirkende

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Eine Beiladung der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 Satz 2 SGG hatte nicht zu erfolgen, da dies die Bundesrepublik Deutschland selbst hätte beantragen müssen (vgl. Urteile des Senats vom 28.11.2012, Az.: L 15 VK 3/09 und L 15 VK 9/09).
  • BSG, 22.04.1965 - 10 RV 375/63

    Verfahren über Kriegsopferversorgung - Beiladungspflicht - Bundesrepublik als

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Bei einem Antrag des Klägers oder des Beklagten steht es im Ermessen des Gerichts, die Bundesrepublik Deutschland gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 SGG (einfach) beizuladen (vgl. BSG, Urteil vom 22.04.1965, Az.: 10 RV 375/63).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Es ist auch einzuräumen, dass das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Vorschriften, in denen die Konkurrenz von Leistungsansprüchen nicht ausdrücklich in dieser Weise geregelt ist, entschieden hat, dass eine verfassungskonforme Auslegung, wenn sie nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschriften möglich ist, zu diesem Ergebnis führen muss (BVerfGE 31, 185 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Es ist auch einzuräumen, dass das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Vorschriften, in denen die Konkurrenz von Leistungsansprüchen nicht ausdrücklich in dieser Weise geregelt ist, entschieden hat, dass eine verfassungskonforme Auslegung, wenn sie nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschriften möglich ist, zu diesem Ergebnis führen muss (BVerfGE 31, 185 = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG; BVerfGE 53, 313 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfGE 79, 87 = SozR 2200 § 183 Nr. 54).
  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Die Frage, ob der Kläger von diesem Beschluss Kenntnis gehabt hat, ist rechtlich irrelevant (vgl. BSG, Beschluss vom 30.06.2008, Az.: B 2 U 1/08 RH - dort zur Kenntnis des abgelehnten Richters).
  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 2/95

    Besondere Härte iS. von § 89 BVG

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Wegen der unterschiedlichen Streitgegenstände (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1996, Az.: 9 RV 2/95) ist dem Senat eine Prüfung des klägerischen Begehrens nur unter dem materiellen Gesichtspunkt möglich, unter dem die Entscheidung des Beklagten ergangen ist, also dem der Pflichtleistung.
  • BAG, 28.12.1999 - 9 AZN 739/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnungsgesuch

    Auszug aus LSG Bayern, 25.09.2014 - L 15 VK 6/13
    Denn ein derartiger Verfahrensfehler würde nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die Zustellung des vor Erlass des Urteils gefassten Beschlusses über die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs geheilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 19.05.1953, Az.: 2 StR 445/52, und vom 15.07.2004, Az.: IX ZB 280/03; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17.10.1996, Az.: XI R 13/96; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.12.1999, Az.: 9 AZN 739/99; BSG, Beschluss vom 01.08.2000, Az.: B 9 SB 24/00 B).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 18/05 R

    Begrenzung der Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

  • LSG Bayern, 27.11.2003 - L 15 V 55/99

    Anspruch auf Gewährung von Berufsschadensausgleich; Anwendung der Anhaltspunkte

  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

  • BFH, 17.10.1996 - XI R 13/96
  • BSG, 29.09.1993 - 9a RV 34/92

    Kriegsopferversorgung - Krankenbehandlung - Ausschluß des Zuschusses für

  • LSG Bayern, 21.07.2016 - L 15 SB 97/15

    Urteil in Abwesenheit der Klägerin - Grad der Behinderung

    Auf die Frage, wann die Klägerin vom Beschluss zum Befangenheitsantrag Kenntnis erlangt, kommt es nicht an, da eine personenbezogene und kenntnisbegründete Teilwirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen dem Grundsatz der durch Verkündung begründeten Öffentlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung fremd ist (vgl. Urteile des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, L 15 VK 3/13, L 15 VK 6/13, und L 15 VK 7/13).
  • BSG, 13.07.2017 - B 10 ÜG 1/17 B

    Befangenheitsgesuch; Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch; Fehlende

    In der Hauptsache begehrt der Kläger Entschädigung wegen überlanger Dauer der Verfahren S 30 (33) VK 11/10 vor dem SG München und L 15 VK 6/13 vor dem Bayerischen LSG, mit welchem der Kläger die Erstattung von Kosten für Zahnersatz für sich in Höhe von 309, 32 Euro sowie für seine Ehefrau in Höhe von insgesamt 3162, 53 Euro anstrebte.

    Unter Zugrundelegung des Zustellzeitpunktes des Urteils des LSG im Ausgangsverfahren vom 25.9.2014 (L 15 VK 6/13) ergibt sich ein Entschädigungszeitraum vom 6.3.1994 bis 25.10.2014 unter Berücksichtigung der vom Kläger begehrten Entschädigung in gesetzlicher Höhe von 1200 Euro pro Jahr.

  • BSG, 05.03.2015 - B 9 V 65/14 B
    L 15 VK 6/13 (Bayerisches LSG).

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. September 2014 - L 15 VK 6/13 - wird als unzulässig verworfen.

  • LSG Bayern, 21.12.2016 - L 15 VK 17/16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis auf einstweiligen Rechtsschutz

    Der Senat verweist insofern auf seinen Beschluss vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/13, in dem Folgendes zu dem bereits damals vom Antragsteller geltend gemachten Versorgungsanspruch für seine Ehefrau, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, ausgeführt worden ist.
  • BSG, 05.03.2015 - B 9 V 60/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 9 V 58/14 B - v. 05.03.2015

    L 15 VK 6/13 (Bayerisches LSG).
  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 15 SF 293/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Vielmehr sind diese Anträge in ganz anderen Verfahren, nämlich in (Berufungs-) Verfahren des Erinnerungsführers auf dem Rechtsgebiet der Kriegsopferversorgung vor dem Bayer. LSG (Az.: L 15 VK 6/12, L 15 VK 3/13, L 15 VK 5/13, L 15 VK 6/13 und L 15 VK 7/13) gestellt worden.
  • LSG Bayern, 26.02.2021 - L 20 VU 2/19

    Kein über das SGB V hinausreichender Anspruch auf Implantate im Rahmen der

    Sachleistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, können nach § 18 Abs. 2 BVG dennoch erbracht werden, wenn auch dadurch der Versorgungszweck erreicht wird und der Berechtigte die Mehrkosten übernimmt (vgl. insg. Bayer. LSG, Urteil vom 25.09.2014, L 15 VK 6/13).
  • LSG Bayern, 20.08.2015 - L 15 SF 238/15

    Unzulässiger Befangenheitsantrag nach Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache

    Ein Befangenheitsantrag ist bzw. wird dann unzulässig, wenn der betroffene Richter im konkreten Verfahren nicht mehr tätig sein kann, weil er dafür nicht mehr zuständig ist (vgl. BFH, Beschluss vom 12.09.2013, Az.: X S 30, 31/13, X S 30/13, X S 31/13; Beschlüsse des Senats vom 25.09.2014, Az.: L 15 VK 6/12, L 15 VK 3/1, L 15 VK 5/13, L 15 VK 6/13, L 15 VK 7/13; Keller, in: Meyer-Ladewig/ders./Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 60, Rdnr. 10b).
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